Im Nationalpark Hainich wurden und werden eine Vielzahl von wissenschaftlichen Projekten realisiert. Aber noch ist vieles nicht erforscht! Die Nationalparkverwaltung fördert und unterstützt deshalb die Realisierung von geeigneten Forschungsprojekten Dritter.
Bei der Planung neuer Forschungsprojekte ist zu beachten, dass im Nationalpark die Natur Vorrang hat! Das heißt, alle Forschungsaktivitäten müssen natur- und umweltschonend durchgeführt werden; es sind i. d. R. beobachtende (nichtinvasive) Methoden anzuwenden. Weitere Hinweise sind in der Forschungskonzeption zu finden.
Um diesen Anspruch zu gewährleisten, bedürfen alle Forschungsvorhaben im Schutzgebiet der Genehmigung durch die Nationalparkverwaltung (lt. § 6 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über den Nationalpark Hainich). Um entsprechende Anträge bearbeiten zu können, wird eine Beschreibung des geplanten Forschungsprojektes benötigt. Die Nationalparkverwaltung hat hierzu ein Merkblatt erstellt, in dem die Gliederung und die Mindestinhalte für eine Projektbeschreibung definiert sind. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen weren.
Die Forschungsgenehmigung wird meist durch den Abschluss einer Forschungsvereinbarung erteilt. In dieser Vereinbarung wird unter anderen auch die Dokumentation der erhobenen Daten geregelt.