Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.nationalpark-hainich.de veröffentlichten Website des Nationalpark Hainich.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer im Januar 2022 durchgeführten Selbstbewertung auf Grundlage einer von der Zentralen Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit im Jahr 2021 vorgenommenden Bewertung unserer Website hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen trotz vereinzelter Ausnahmen weitgehend vereinbar.
Für die nachfolgenden Inhalte und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel.
- Älteren PDF-Dokumente sind zum Teil nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Für alle PDF-Dokumente, die nach 2022 gestaltet wurden, stehen soweit möglich barrierefreie Varianten zur Verfügung.
- Insbesondere ältere Videos verfügen zum Großteil nicht über Untertitel und/oder eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache. Bei aktuellen Videos werden soweit möglich Untertitel hinzugefügt.
Barrieren melden: Kontakt zur Ansprechpartnerin
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit unserer Verantwortlichen Mitarbeiterin Cornelia Otto-Albers auf.
Nationalpark-Verwaltung
z.Hd. Cornelia Otto-Albers
Bei der Marktkirche 9
99947 Bad Langensalza
Tel.: 0361/57 3914 008
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2022 erstellt und zuletzt am 8. Oktober 2025 aktualisiert.