Zum Schutzzweck eines jeden Nationalparks gehört auch die Forschung - nur hier sind Untersuchungen in relativ ungestörten Lebensräumen möglich.
Auch im Gesetz über den Nationalpark Hainich ist ein solcher Auftrag (§ 3 Abs. 1) festgeschrieben. Um aber das wichtigste Ziel des Schutzgebietes "Natur Natur sein lassen" nicht aus den Augen zu verlieren, sind bei der Planung und Durchführung von Forschungsarbeiten entsprechende Regeln einzuhalten. Sie dienen dazu, die mit den Forschungsaktivitäten einhergehenden menschlichen Beeinträchtigungen und Störungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Diese Regeln sind Teil der Forschungskonzeption, die die Nationalparkverwaltung im Rahmen des Nationalparkplanes entwickelt hat. Hier werden auch die Forschungsbereiche genannt, die für den Nationalpark von besonderer Bedeutung sind. Der Nationalparkplan 2010 mit der aktuell gültigen Forschungskonzeption (Kapitel C8 - Monitoring und Forschung [ab Seite 97]) kann hier heruntergeladen werden.
Die nicht genutzten Wälder wie auch die Sukzessionsflächen im Nationalpark Hainich sind begehrte Forschungsobjekte. Zahlreiche Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen nutzen die hier vorhandenen Möglichkeiten. Mehrere große Forschungsprojekte, wie z.B. die Biodiversitäts-Exploratorien oder AquaDiva, haben hier ihre Untersuchungsflächen. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von weiteren Vorhaben durch Wissenschaftler, Studierende und auch ehrenamtlich tätige Spezialisten in Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung erfolgreich durchgeführt. Der Nationalpark Hainich hat sich dadurch zu einem national wie auch international bedeutsamen Wissenschaftsstandort entwickelt.
Die behutsame Erforschung der Ökosysteme im Nationalpark soll auch künftig fortgesetzt werden. Dazu hoffen wir auf eine breite Mitarbeit von interessierten Forschern sowie spannende neue Vorhaben, wie zum Beispiel das im Herbst 2016 begonnene Schwarzwild-Forschungsprojekt.